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Gebühren und Anmeldung

LAPL(B) oder BPL?

Die Light Aircraft Pilot License (Balloon) [LAPL(B)] und die Balloon Pilot License (BPL) unterscheiden sich vor allem in drei Punkten:
  • Der Tauglichkeitsnachweis ist ab dem 50.·Lebens­jahr für die LAPL(B) einfacher, weil er dann nur alle 2·Jahre erneurt werden muss, für die BPL jährlich.
  • Bei der LAPL(B) darf die Ausbildung nur auf kleinen Ballonen bis 3400·cbm (Gruppe·A) erfolgen, bei der BPL auch auf größeren.
  • Die LAPL(B) kann nicht auf gewerbliche Tätigkeit und nicht auf höhere Ballon­gruppen erweitert werden, die BPL dagegen kann es.
Für Unter-50-Jährige sind die Tauglichkeitsanforderungen für LAPL und BPL praktisch identisch. Die theoretische und praktische Ausbildung und die Aus­bildungs­kosten unter­scheiden sich nicht. Wir empfehlen daher grundsätzlich immer den Erwerb der BPL. 

Kosten und Gebühren

Der Gesamtaufwand für die Ausbildung zum Ballonfahrer liegt je nach den mitgebrachten Voraus­setzun­gen zwischen  €·6.000 und maximal €·8.000 einschließlich Mehrwertsteuer, ohne Aufwendungen für Anfahrt und Aufenthalt. Hinzu kommen Flugfunk­zeugnis, Lehrmittel, die Kosten der Prüfung und behördliche Gebühren. 

Gebührenordnung

1. Grundgebühr

Grundgebühr  für die praktische Ausbildung, fällig mit dem Ausbildungsbeginn

235,00

 

 

 

 

 

2. Praktische Fahrerausbildung

Fahrerausbildung (Brennerzeit, incl. Fluglehrer, Verfolger und Verfolgerfahrzeug). Die Fahrten werden nachträglich abgerechnet. Bei Gruppe B ggf. zusätzlich Kosten für zweiten Verfolger.

Gruppe A (bis 3400 m3)

4,65

279,00

€/Min
€/Std

Gruppe B (bis 6000 m3)

6,10

366,00

€/Min
€/Std

 

 

 

 

3. Theorie-Ausbildung

Pauschalgebühr für 10-Tage-Theorie-Lehrgang (ohne Unterrichtsmaterial)

655,00

Tageweise Teilnahme am Theorieunterricht (Wiederholer, Externe, PPL-Inhaber)

80,00

€/Tag

 

 

 

 

4. Ballonwart-Ausbildung

2-Tage-Ballonwart-Lehrgang, einschl. Unterrichtsmaterial, fällig vor Lehrgangsbeginn

180,00

 

 

 

 

5. Behördliche Gebühren

Die Luftfahrtbehörde erhebt direkt beim Bewerber Gebühren für die Anmeldung zur Ausbildung und jeweils für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung.

 

 

 

 

6. Sonstige Gebühren

Chartergebühr für Ballon ohne Gas einschließlich Hänger, Ventilator, Instrument, Funk und 4 Flaschen.

Gruppe A (bis 3400 m3)

3,30

€/Min

Gruppe B (bis 6000 m3)

5,50

€/Min

Diese Konditionen gelten auch für Prüfungsfahrten.

Verfolger-Gestellung durch die Schule

22,00

€/Std

Gas-Tankung für Charterung und Sonstige – nach Gas-Tagespreis, Richtwert

0,75

€/Liter

Kfz.-Benutzung außer Schulung und Fahrtkosten bei Sachverständigen-Tätigkeit

0,71

€/Km

Sachverständigen- und Lehrer-Tätigkeit außerhalb des eigenen Betriebes:

Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand vor Ort ohne Anfahrzeiten.

119,00

€/Std

 

 

 

 

7. Abmeldegebühren

Bei Abbruch der Ausbildung durch den Schüler verfällt die Grundgebühr. Dies gilt nicht bei Verlust der Flugtauglichkeit. Für Schüler, die sich nur zu Theorie- oder Ballonwartlehrgängen anmelden, verfällt die Hälfte der Lehrgangsgebühr bei Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn, die volle Gebühr bei Abmeldung ab ein Tag vor Lehrgangsbeginn.

 

 

 

 


Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Mit Ausnahme der Theorie-Ausbildungen erfolgt die Rechnungsstellung kurzfristig nach Inanspruchnahme unserer Leistungen. Theoriegebühren sind im Voraus zu bezahlen. 
Alle Gebühren verstehen sich brutto, einschließlich der gesetzlichen MwSt.Änderungen der Gebührenordnung bleiben vorbehalten. Brutto-Preisliste gültig ab 01.11.2014 

LAPL(B) oder BPL?

Die Light Aircraft Pilot License (Balloon) [LAPL(B)] und die Balloon Pilot License (BPL) unterscheiden sich vor allem in drei Punkten:
  • Der Tauglichkeitsnachweis ist ab dem 50.·Lebens­jahr für die LAPL(B) einfacher, weil er dann nur alle 2·Jahre erneurt werden muss, für die BPL jährlich.
  • Bei der LAPL(B) darf die Ausbildung nur auf kleinen Ballonen bis 3400·cbm (Gruppe·A) erfolgen, bei der BPL auch auf größeren.
  • Die LAPL(B) kann nicht auf gewerbliche Tätigkeit und nicht auf höhere Ballon­gruppen erweitert werden, die BPL dagegen kann es.
Für Unter-50-Jährige sind die Tauglichkeitsanforderungen für LAPL und BPL praktisch identisch. Die theoretische und praktische Ausbildung und die Aus­bildungs­kosten unter­scheiden sich nicht. Wir empfehlen daher grundsätzlich immer den Erwerb der BPL. 

Kosten und Gebühren

Der Gesamtaufwand für die Ausbildung zum Ballonfahrer liegt je nach den mitgebrachten Voraus­setzun­gen zwischen  €·6.000 und maximal €·8.000 einschließlich Mehrwertsteuer, ohne Aufwendungen für Anfahrt und Aufenthalt. Hinzu kommen Flugfunk­zeugnis, Lehrmittel, die Kosten der Prüfung und behördliche Gebühren. 

Gebührenordnung

1. Grundgebühr

Grundgebühr  für die praktische Ausbildung, fällig mit dem Ausbildungsbeginn

235,00

 

 

 

 

 

2. Praktische Fahrerausbildung

Fahrerausbildung (Brennerzeit, incl. Fluglehrer, Verfolger und Verfolgerfahrzeug). Die Fahrten werden nachträglich abgerechnet. Bei Gruppe B ggf. zusätzlich Kosten für zweiten Verfolger.

Gruppe A (bis 3400 m3)

4,65

279,00

€/Min
€/Std

Gruppe B (bis 6000 m3)

6,10

366,00

€/Min
€/Std

 

 

 

 

3. Theorie-Ausbildung

Pauschalgebühr für 10-Tage-Theorie-Lehrgang (ohne Unterrichtsmaterial)

655,00

Tageweise Teilnahme am Theorieunterricht (Wiederholer, Externe, PPL-Inhaber)

80,00

€/Tag

 

 

 

 

4. Ballonwart-Ausbildung

2-Tage-Ballonwart-Lehrgang, einschl. Unterrichtsmaterial, fällig vor Lehrgangsbeginn

180,00

 

 

 

 

5. Behördliche Gebühren

Die Luftfahrtbehörde erhebt direkt beim Bewerber Gebühren für die Anmeldung zur Ausbildung und jeweils für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung.

 

 

 

 

6. Sonstige Gebühren

Chartergebühr für Ballon ohne Gas einschließlich Hänger, Ventilator, Instrument, Funk und 4 Flaschen.

Gruppe A (bis 3400 m3)

3,30

€/Min

Gruppe B (bis 6000 m3)

5,50

€/Min

Diese Konditionen gelten auch für Prüfungsfahrten.

Verfolger-Gestellung durch die Schule

22,00

€/Std

Gas-Tankung für Charterung und Sonstige – nach Gas-Tagespreis, Richtwert

0,75

€/Liter

Kfz.-Benutzung außer Schulung und Fahrtkosten bei Sachverständigen-Tätigkeit

0,71

€/Km

Sachverständigen- und Lehrer-Tätigkeit außerhalb des eigenen Betriebes:

Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand vor Ort ohne Anfahrzeiten.

119,00

€/Std

 

 

 

 

7. Abmeldegebühren

Bei Abbruch der Ausbildung durch den Schüler verfällt die Grundgebühr. Dies gilt nicht bei Verlust der Flugtauglichkeit. Für Schüler, die sich nur zu Theorie- oder Ballonwartlehrgängen anmelden, verfällt die Hälfte der Lehrgangsgebühr bei Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn, die volle Gebühr bei Abmeldung ab ein Tag vor Lehrgangsbeginn.

 

 

 

 


Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Mit Ausnahme der Theorie-Ausbildungen erfolgt die Rechnungsstellung kurzfristig nach Inanspruchnahme unserer Leistungen. Theoriegebühren sind im Voraus zu bezahlen. 
Alle Gebühren verstehen sich brutto, einschließlich der gesetzlichen MwSt.Änderungen der Gebührenordnung bleiben vorbehalten. Brutto-Preisliste gültig ab 01.11.2014 



Information & Buchung
Mo-Sa 9:oo - 18:oo