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Rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich ist die gesamte Luftfahrt ist durch Bundesrecht auf der Grundlage der Grundgesetz-Artikel 73 und 87d geregelt. Vielfach werden die Bundesgesetze durch Landesbehörden im Auftrag des Bundes verwaltungsmäßig ausgeführt. Zunehmend wird das Bundesrecht jedoch durch EU-Recht ersetzt. Das ist auf dem Gebiet der Luftfahrttechnik und des Lizenzwesens, unseren Hauptbetätigungsfeldern, schon zu 100·% der Fall. Auf anderen Gebieten sind wir noch in der Übergangsphase, und es ist nicht immer einfach zu erkennen, welche Rechtsvorschrift anzuwenden ist. Ständige Weiterbildung ist hier zwingend notwendig. 

Gesetze und Verordnungen

Deutsches Recht – soweit für Ballonfahrer noch voll oder teilweise gültig

LuftVG

Luftverkehrsgesetz

LuftVZO

Luftverkehrs-Zulassung-Ordnung

LuftPersV

Verordnung über Luftfahrtpersonal (auslaufend)

LuftVO

Luftverkehrs-Ordnung

LuftBO

Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (auslaufend)

 

 

 

EU-Recht – soweit für den Ballonfahrer direkt von Bedeutung

(EG) 216/2008

Basisregulation – Grundlage der Luftfahrtregelungen

(EG) 2042/2003

Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit – Instandhaltungs- und Prüfwesen

 

Teil M

Technische Organisationsvorschriften u.a. für Ballone

(EU) 1178/2011

 

Vorschriften für Luftfahrtpersonal und -organisation in der Zivilluftfahrt

 

Teil FCL

Lizenzwesen, Ausbildung

 

Teil MED

Flugtauglichkeit, Untersuchungsstellen

 

Teil ORO

Organisationsvorschriften für Flugschulen

 

Teil CAT

Organisationsvorschriften für gewerbliche Luftfahrt

 

Teil NCO

Organisationsvorschriften für nichtgewerbliche Luftfahrt

Alle für die Luftfahrt wichtigen Gesetze und Verordnungen sind in einem E-Book LUFTRECHT zum Download verfügbar, das gegen eine jährliche Nutzungsgebühr von € 57,- unter www.eisenschmidt.aero abonniert werden kann.

Öffentliche Organisationen, Behörden u.ä. für Ballonfahrer

BR MSLandesluftfahrtbehörde (z.B. Münster)
LBALuftfahrtbundesamt
DFSDeutsche Flugsicherung GmbH
DWDDeutscher Wetterdienst
BfUBundesstelle für Flugunfalluntersuchung
EASAEuropäische Agentur für Flugsicherheit
Grundsätzlich ist die gesamte Luftfahrt ist durch Bundesrecht auf der Grundlage der Grundgesetz-Artikel 73 und 87d geregelt. Vielfach werden die Bundesgesetze durch Landesbehörden im Auftrag des Bundes verwaltungsmäßig ausgeführt. Zunehmend wird das Bundesrecht jedoch durch EU-Recht ersetzt. Das ist auf dem Gebiet der Luftfahrttechnik und des Lizenzwesens, unseren Hauptbetätigungsfeldern, schon zu 100·% der Fall. Auf anderen Gebieten sind wir noch in der Übergangsphase, und es ist nicht immer einfach zu erkennen, welche Rechtsvorschrift anzuwenden ist. Ständige Weiterbildung ist hier zwingend notwendig. 

Gesetze und Verordnungen

Deutsches Recht – soweit für Ballonfahrer noch voll oder teilweise gültig

LuftVG

Luftverkehrsgesetz

LuftVZO

Luftverkehrs-Zulassung-Ordnung

LuftPersV

Verordnung über Luftfahrtpersonal (auslaufend)

LuftVO

Luftverkehrs-Ordnung

LuftBO

Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (auslaufend)

 

 

 

EU-Recht – soweit für den Ballonfahrer direkt von Bedeutung

(EG) 216/2008

Basisregulation – Grundlage der Luftfahrtregelungen

(EG) 2042/2003

Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit – Instandhaltungs- und Prüfwesen

 

Teil M

Technische Organisationsvorschriften u.a. für Ballone

(EU) 1178/2011

 

Vorschriften für Luftfahrtpersonal und -organisation in der Zivilluftfahrt

 

Teil FCL

Lizenzwesen, Ausbildung

 

Teil MED

Flugtauglichkeit, Untersuchungsstellen

 

Teil ORO

Organisationsvorschriften für Flugschulen

 

Teil CAT

Organisationsvorschriften für gewerbliche Luftfahrt

 

Teil NCO

Organisationsvorschriften für nichtgewerbliche Luftfahrt

Alle für die Luftfahrt wichtigen Gesetze und Verordnungen sind in einem E-Book LUFTRECHT zum Download verfügbar, das gegen eine jährliche Nutzungsgebühr von € 57,- unter www.eisenschmidt.aero abonniert werden kann.

Öffentliche Organisationen, Behörden u.ä. für Ballonfahrer

BR MSLandesluftfahrtbehörde (z.B. Münster)
LBALuftfahrtbundesamt
DFSDeutsche Flugsicherung GmbH
DWDDeutscher Wetterdienst
BfUBundesstelle für Flugunfalluntersuchung
EASAEuropäische Agentur für Flugsicherheit



Information & Buchung
Mo-Sa 9:oo - 18:oo