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Verträge

Das EU-Recht schreibt für den Ballonbetrieb für bestimmte Fälle genaue Vertragsformen vor. Wir wollen unsere Kunden durch unsere Leistung und nicht durch Verträge an uns binden. Deswegen empfehlen wir diese Verträge nur, wenn die zuständige Behörde das verlangt. Die folgenden Verträge können Sie mit uns abschließen:
CAMO-Vertrag Mit diesem nach EU-Recht formal genau vorgeschriebenen Vertrag wird die Verantwortung für die Lufttüchtigkeit des Ballons auf uns übertragen. Das entbindet den Ballonhalter allerdings nicht von der Pflicht, den technischen Zustand des Ballons zu überwachen und den Betrieb zu untersagen, wenn er Zweifel an der Lufttüchtigkeit hat. Er muss uns diese Zweifel dann mitteilen, und wir entscheiden, was geschieht. Das läuft allerdings auch ohne den formalen CAMO-Vertrag so ab. Zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit zählt auch die Überwachung der Termine notwendiger Arbeiten. Das ist bei großen Flugzeugen eine komplexe Angelegenheit, die man sinnvollerweise einem Fachbetrieb überträgt. Bei Ballonen sind nur die Jahreskontrollen und im 10-Jahres-Rhythmus die Flaschenprüfungen und Schlauchwechsel im Blick zu halten. Das ist einfach und bedarf keines  formalen CAMO-Vertrages. Wir machen das im Rahmen der Jahresnachprüfungen sowieso. Schließlich verpflichten wir uns durch den CAMO-Vertrag zur Durchführung der jährlichen Lufttüchtigkeitsprüfung. Das machen wir aber auch ohne diesen Vertrag. Wenn Sie zu einer anderen CAMO gehen wollen, halten wir Sie nicht fest. Deswegen sagen wir: CAMO-Vertrag? Nein Danke! Meist ist dieser Vertrag unnötig. Wir schließen diese Verträge nur ab, wenn Sie es wollen oder kraft bestehender Vorschriften müssen. Unsere CAMO-Verträge sind auf geringstmögliche Bindung ausgelegt und mit keinerlei Kosten für Sie verbunden.
Das EU-Recht schreibt für den Ballonbetrieb für bestimmte Fälle genaue Vertragsformen vor. Wir wollen unsere Kunden durch unsere Leistung und nicht durch Verträge an uns binden. Deswegen empfehlen wir diese Verträge nur, wenn die zuständige Behörde das verlangt. Die folgenden Verträge können Sie mit uns abschließen:
CAMO-Vertrag Mit diesem nach EU-Recht formal genau vorgeschriebenen Vertrag wird die Verantwortung für die Lufttüchtigkeit des Ballons auf uns übertragen. Das entbindet den Ballonhalter allerdings nicht von der Pflicht, den technischen Zustand des Ballons zu überwachen und den Betrieb zu untersagen, wenn er Zweifel an der Lufttüchtigkeit hat. Er muss uns diese Zweifel dann mitteilen, und wir entscheiden, was geschieht. Das läuft allerdings auch ohne den formalen CAMO-Vertrag so ab. Zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit zählt auch die Überwachung der Termine notwendiger Arbeiten. Das ist bei großen Flugzeugen eine komplexe Angelegenheit, die man sinnvollerweise einem Fachbetrieb überträgt. Bei Ballonen sind nur die Jahreskontrollen und im 10-Jahres-Rhythmus die Flaschenprüfungen und Schlauchwechsel im Blick zu halten. Das ist einfach und bedarf keines  formalen CAMO-Vertrages. Wir machen das im Rahmen der Jahresnachprüfungen sowieso. Schließlich verpflichten wir uns durch den CAMO-Vertrag zur Durchführung der jährlichen Lufttüchtigkeitsprüfung. Das machen wir aber auch ohne diesen Vertrag. Wenn Sie zu einer anderen CAMO gehen wollen, halten wir Sie nicht fest. Deswegen sagen wir: CAMO-Vertrag? Nein Danke! Meist ist dieser Vertrag unnötig. Wir schließen diese Verträge nur ab, wenn Sie es wollen oder kraft bestehender Vorschriften müssen. Unsere CAMO-Verträge sind auf geringstmögliche Bindung ausgelegt und mit keinerlei Kosten für Sie verbunden.



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Mo-Sa 9:oo - 18:oo