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Ballonwart-Ausbildung

Einfache Instandhaltungsarbeiten an Ballonen können außerhalb genehmigter Instandhaltungsbetriebe durchgeführt werden. Zu diese „beschränkte Instandhaltung“ bzw. „begrenzte Freigabeberechtigung“ sind nur bestimmte Personen berechtigt, die folgende Voraussetzungen erfüllen: 
  • Inhaber einer gültigen Ballonpilotenlizenz
  • Halter des Ballons (für Vereinsballone gilt eine Sonderregelung
  • Fachliche Qualifikation für die durchzuführende Aufgabe.
Durch die Ballonwartausbildung soll die fachliche Qualifikation sichergestellt und nachweisbar gemacht werden. sie ist in einer Richtlinie des Deutschen Freiballonsportverbandes e.V. geregelt. Unsere Ballonwartlehrgänge umfassen ein Wochenende von samstags 10:00 Uhr bis sonntags 12:00 Uhr. Sie werden auf diese Webseite und in der Fachpresse angekündigt. 
Einfache Instandhaltungsarbeiten an Ballonen können außerhalb genehmigter Instandhaltungsbetriebe durchgeführt werden. Zu diese „beschränkte Instandhaltung“ bzw. „begrenzte Freigabeberechtigung“ sind nur bestimmte Personen berechtigt, die folgende Voraussetzungen erfüllen: 
  • Inhaber einer gültigen Ballonpilotenlizenz
  • Halter des Ballons (für Vereinsballone gilt eine Sonderregelung
  • Fachliche Qualifikation für die durchzuführende Aufgabe.
Durch die Ballonwartausbildung soll die fachliche Qualifikation sichergestellt und nachweisbar gemacht werden. sie ist in einer Richtlinie des Deutschen Freiballonsportverbandes e.V. geregelt. Unsere Ballonwartlehrgänge umfassen ein Wochenende von samstags 10:00 Uhr bis sonntags 12:00 Uhr. Sie werden auf diese Webseite und in der Fachpresse angekündigt. 



Information & Buchung
Mo-Sa 9:oo - 18:oo