Gebühren und Anmeldung
LAPL(B) oder BPL?
Die Light Aircraft Pilot License (Balloon) [LAPL(B)] und die Balloon Pilot License (BPL) unterscheiden sich vor allem in drei Punkten:- Der Tauglichkeitsnachweis ist ab dem 50.·Lebensjahr für die LAPL(B) einfacher, weil er dann nur alle 2·Jahre erneurt werden muss, für die BPL jährlich.
- Bei der LAPL(B) darf die Ausbildung nur auf kleinen Ballonen bis 3400·cbm (Gruppe·A) erfolgen, bei der BPL auch auf größeren.
- Die LAPL(B) kann nicht auf gewerbliche Tätigkeit und nicht auf höhere Ballongruppen erweitert werden, die BPL dagegen kann es.
Kosten und Gebühren
Der Gesamtaufwand für die Ausbildung zum Ballonfahrer liegt je nach den mitgebrachten Voraussetzungen zwischen €·6.000 und maximal €·8.000 einschließlich Mehrwertsteuer, ohne Aufwendungen für Anfahrt und Aufenthalt. Hinzu kommen Flugfunkzeugnis, Lehrmittel, die Kosten der Prüfung und behördliche Gebühren.Gebührenordnung
1. Grundgebühr | ||||
Grundgebühr für die praktische Ausbildung, fällig mit dem Ausbildungsbeginn | 235,00 | € | ||
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2. Praktische Fahrerausbildung | ||||
Fahrerausbildung (Brennerzeit, incl. Fluglehrer, Verfolger und Verfolgerfahrzeug). Die Fahrten werden nachträglich abgerechnet. Bei Gruppe B ggf. zusätzlich Kosten für zweiten Verfolger. | ||||
Gruppe A (bis 3400 m3) | 4,65 279,00 | €/Min | ||
Gruppe B (bis 6000 m3) | 6,10 366,00 | €/Min | ||
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3. Theorie-Ausbildung | ||||
Pauschalgebühr für 10-Tage-Theorie-Lehrgang (ohne Unterrichtsmaterial) | 655,00 | € | ||
Tageweise Teilnahme am Theorieunterricht (Wiederholer, Externe, PPL-Inhaber) | 80,00 | €/Tag | ||
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4. Ballonwart-Ausbildung | ||||
2-Tage-Ballonwart-Lehrgang, einschl. Unterrichtsmaterial, fällig vor Lehrgangsbeginn | 180,00 | € | ||
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5. Behördliche Gebühren | ||||
Die Luftfahrtbehörde erhebt direkt beim Bewerber Gebühren für die Anmeldung zur Ausbildung und jeweils für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung. | ||||
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6. Sonstige Gebühren | ||||
Chartergebühr für Ballon ohne Gas einschließlich Hänger, Ventilator, Instrument, Funk und 4 Flaschen. | ||||
Gruppe A (bis 3400 m3) | 3,30 | €/Min | ||
Gruppe B (bis 6000 m3) | 5,50 | €/Min | ||
Diese Konditionen gelten auch für Prüfungsfahrten. | ||||
Verfolger-Gestellung durch die Schule | 22,00 | €/Std | ||
Gas-Tankung für Charterung und Sonstige – nach Gas-Tagespreis, Richtwert | 0,75 | €/Liter | ||
Kfz.-Benutzung außer Schulung und Fahrtkosten bei Sachverständigen-Tätigkeit | 0,71 | €/Km | ||
Sachverständigen- und Lehrer-Tätigkeit außerhalb des eigenen Betriebes: Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand vor Ort ohne Anfahrzeiten. | 119,00 | €/Std | ||
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7. Abmeldegebühren | ||||
Bei Abbruch der Ausbildung durch den Schüler verfällt die Grundgebühr. Dies gilt nicht bei Verlust der Flugtauglichkeit. Für Schüler, die sich nur zu Theorie- oder Ballonwartlehrgängen anmelden, verfällt die Hälfte der Lehrgangsgebühr bei Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn, die volle Gebühr bei Abmeldung ab ein Tag vor Lehrgangsbeginn. | ||||
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Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Mit Ausnahme der Theorie-Ausbildungen erfolgt die Rechnungsstellung kurzfristig nach Inanspruchnahme unserer Leistungen. Theoriegebühren sind im Voraus zu bezahlen.
Alle Gebühren verstehen sich brutto, einschließlich der gesetzlichen MwSt.Änderungen der Gebührenordnung bleiben vorbehalten. Brutto-Preisliste gültig ab 01.11.2014
LAPL(B) oder BPL?
Die Light Aircraft Pilot License (Balloon) [LAPL(B)] und die Balloon Pilot License (BPL) unterscheiden sich vor allem in drei Punkten:- Der Tauglichkeitsnachweis ist ab dem 50.·Lebensjahr für die LAPL(B) einfacher, weil er dann nur alle 2·Jahre erneurt werden muss, für die BPL jährlich.
- Bei der LAPL(B) darf die Ausbildung nur auf kleinen Ballonen bis 3400·cbm (Gruppe·A) erfolgen, bei der BPL auch auf größeren.
- Die LAPL(B) kann nicht auf gewerbliche Tätigkeit und nicht auf höhere Ballongruppen erweitert werden, die BPL dagegen kann es.
Kosten und Gebühren
Der Gesamtaufwand für die Ausbildung zum Ballonfahrer liegt je nach den mitgebrachten Voraussetzungen zwischen €·6.000 und maximal €·8.000 einschließlich Mehrwertsteuer, ohne Aufwendungen für Anfahrt und Aufenthalt. Hinzu kommen Flugfunkzeugnis, Lehrmittel, die Kosten der Prüfung und behördliche Gebühren.Gebührenordnung
1. Grundgebühr | ||||
Grundgebühr für die praktische Ausbildung, fällig mit dem Ausbildungsbeginn | 235,00 | € | ||
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2. Praktische Fahrerausbildung | ||||
Fahrerausbildung (Brennerzeit, incl. Fluglehrer, Verfolger und Verfolgerfahrzeug). Die Fahrten werden nachträglich abgerechnet. Bei Gruppe B ggf. zusätzlich Kosten für zweiten Verfolger. | ||||
Gruppe A (bis 3400 m3) | 4,65 279,00 | €/Min | ||
Gruppe B (bis 6000 m3) | 6,10 366,00 | €/Min | ||
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3. Theorie-Ausbildung | ||||
Pauschalgebühr für 10-Tage-Theorie-Lehrgang (ohne Unterrichtsmaterial) | 655,00 | € | ||
Tageweise Teilnahme am Theorieunterricht (Wiederholer, Externe, PPL-Inhaber) | 80,00 | €/Tag | ||
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4. Ballonwart-Ausbildung | ||||
2-Tage-Ballonwart-Lehrgang, einschl. Unterrichtsmaterial, fällig vor Lehrgangsbeginn | 180,00 | € | ||
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5. Behördliche Gebühren | ||||
Die Luftfahrtbehörde erhebt direkt beim Bewerber Gebühren für die Anmeldung zur Ausbildung und jeweils für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung. | ||||
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6. Sonstige Gebühren | ||||
Chartergebühr für Ballon ohne Gas einschließlich Hänger, Ventilator, Instrument, Funk und 4 Flaschen. | ||||
Gruppe A (bis 3400 m3) | 3,30 | €/Min | ||
Gruppe B (bis 6000 m3) | 5,50 | €/Min | ||
Diese Konditionen gelten auch für Prüfungsfahrten. | ||||
Verfolger-Gestellung durch die Schule | 22,00 | €/Std | ||
Gas-Tankung für Charterung und Sonstige – nach Gas-Tagespreis, Richtwert | 0,75 | €/Liter | ||
Kfz.-Benutzung außer Schulung und Fahrtkosten bei Sachverständigen-Tätigkeit | 0,71 | €/Km | ||
Sachverständigen- und Lehrer-Tätigkeit außerhalb des eigenen Betriebes: Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand vor Ort ohne Anfahrzeiten. | 119,00 | €/Std | ||
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7. Abmeldegebühren | ||||
Bei Abbruch der Ausbildung durch den Schüler verfällt die Grundgebühr. Dies gilt nicht bei Verlust der Flugtauglichkeit. Für Schüler, die sich nur zu Theorie- oder Ballonwartlehrgängen anmelden, verfällt die Hälfte der Lehrgangsgebühr bei Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn, die volle Gebühr bei Abmeldung ab ein Tag vor Lehrgangsbeginn. | ||||
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Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Mit Ausnahme der Theorie-Ausbildungen erfolgt die Rechnungsstellung kurzfristig nach Inanspruchnahme unserer Leistungen. Theoriegebühren sind im Voraus zu bezahlen.
Alle Gebühren verstehen sich brutto, einschließlich der gesetzlichen MwSt.Änderungen der Gebührenordnung bleiben vorbehalten. Brutto-Preisliste gültig ab 01.11.2014