Das EU-Recht schreibt für den Ballonbetrieb für bestimmte Fälle genaue Vertragsformen vor. Wir wollen unsere Kunden durch unsere Leistung und nicht durch Verträge an uns binden. Deswegen empfehlen wir diese Verträge nur, wenn die zuständige Behörde das verlangt. Die folgenden Verträge können Sie mit uns abschließen:
Das EU-Recht schreibt für den Ballonbetrieb für bestimmte Fälle genaue Vertragsformen vor. Wir wollen unsere Kunden durch unsere Leistung und nicht durch Verträge an uns binden. Deswegen empfehlen wir diese Verträge nur, wenn die zuständige Behörde das verlangt. Die folgenden Verträge können Sie mit uns abschließen: