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Instandhaltung

Wartung und Instandhaltung des Luftfahrtgeräts werden nach EU-Recht klar unterschieden von Überwachung und Feststellung der Luft­tüchtigkeit. Sie bedürfen einer eigenen Betriebserlaubnis. Wir besitzen auch diese Erlaubnis des LBA als instandhaltungsbetrieb für Heißluftballone unter der Nummer DE.MF.0531. Die folgenden Arbeiten dürfen nur wir als dafür lizenzierter Betrieb ausführen:
Wartung und Instandhaltung des Luftfahrtgeräts werden nach EU-Recht klar unterschieden von Überwachung und Feststellung der Luft­tüchtigkeit. Sie bedürfen einer eigenen Betriebserlaubnis. Wir besitzen auch diese Erlaubnis des LBA als instandhaltungsbetrieb für Heißluftballone unter der Nummer DE.MF.0531. Die folgenden Arbeiten dürfen nur wir als dafür lizenzierter Betrieb ausführen:



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