Unsere Zulassungen

Die gesamte Luftfahrt ist aus Sicherheitsgründen gesetzlich streng geregelt. Dies gilt für Luftfahrzeuge jeder Art vom großen Airliner bis zum Segelflugzeug und Heißluftballon in gleicher Weise. Lizenzpflichtig ist nicht nur jede menschliche Tätigkeit vom Piloten bis zum Reparaturfachmann, zulassungspflichtig ist auch jedes eingesetzte Gerät vom ganzen Ballon bis hin zum einzelnen Funkgerät und schließlich auch jede Verwendung von Luftfahrzeugen durch Unternehmen und Organisationen, besonders, wenn Personen befördert werden.Alle Zulassungen, Lizenzen und Erlaubnisse sind an strenge Voraussetzungen gebunden und müssen durch ständige Nachschulungen, Kontrollen und Prüfungen auf aktuellem Stand gehalten werden. Alles unterliegt regelmäßiger Beaufsichtigung durch die Luftfahrtbehörden.Die Luftfahrt ist seit vielen Jahren in der EU europäisch einheitlich geregelt und unterliegt der Kontrolle der Europäischen Flugsicherheitsagentur EASA. Die Gesetzgebung wird ständig weiterentwickelt und alle Erlaubnisse dem jeweils neuesten Gesetzesstand angepasst.Natürlich besitzt unser Personal alle geforderten Lizenzen, natürlich sind unsere Geräte einwandfrei zugelassen und das Unternehmen hat alle notwendigen Erlaubnisse, Genehmigungen bzw. Anerkennungen:  
  • Erlaubnis als Luftfahrerschule
    Die Luftsportschule Gerhart Berwanger GmbH hat gemäß der Verordnung (EU) 2018/1119 eine Erklärung als Ausbildungsorganisation (DTO – Declared training organisation) zur Ausbildung von Piloten und Fluglehrern für Heißluftballonen abgegeben, die unter der Nr. DE.NW.DTO.306 von der Bezirksregierung Münster als aufsichtführenden Luftfahrtbehörde angenommen wurde.

  • Registrierung als Luftfahrtunternehmen
    Die Luftsportschule Gerhart Berwanger GmbH hat gemäß der Verordnung (EU) 2018/395 eine Erklärung als Luftfahrtunternehmen zur Personenbeförderung mit Heißluftballonen abgegeben, die unter der Nr. DE.NW.BOP.217 von der Bezirksregierung Münster als aufsichtführenden Luftfahrtbehörde angenommen wurde. 

  • Genehmigung als Luftfahrttechnischer Betrieb für Heißluftballone
    Die Luftsportschule Gerhart Berwanger GmbH besitzt die Genehmigung einer „Kombinierten Lufttüchtigkeitsorganisation nach Teil-CAO der Verordnung (EU)1321/2014“ Das umfasst Instandhaltungsarbeiten und Feststellung und Überwachung der Lufttüchtigkeit für Heißluftballone. Die Genehmigung trägt die Nummer DE.CAO.00323. Aufsichtsführende Behörde ist das Luftfahrtbundesamt, Außenstelle Düsseldorf.
 
Die gesamte Luftfahrt ist aus Sicherheitsgründen gesetzlich streng geregelt. Dies gilt für Luftfahrzeuge jeder Art vom großen Airliner bis zum Segelflugzeug und Heißluftballon in gleicher Weise. Lizenzpflichtig ist nicht nur jede menschliche Tätigkeit vom Piloten bis zum Reparaturfachmann, zulassungspflichtig ist auch jedes eingesetzte Gerät vom ganzen Ballon bis hin zum einzelnen Funkgerät und schließlich auch jede Verwendung von Luftfahrzeugen durch Unternehmen und Organisationen, besonders, wenn Personen befördert werden.Alle Zulassungen, Lizenzen und Erlaubnisse sind an strenge Voraussetzungen gebunden und müssen durch ständige Nachschulungen, Kontrollen und Prüfungen auf aktuellem Stand gehalten werden. Alles unterliegt regelmäßiger Beaufsichtigung durch die Luftfahrtbehörden.Die Luftfahrt ist seit vielen Jahren in der EU europäisch einheitlich geregelt und unterliegt der Kontrolle der Europäischen Flugsicherheitsagentur EASA. Die Gesetzgebung wird ständig weiterentwickelt und alle Erlaubnisse dem jeweils neuesten Gesetzesstand angepasst.Natürlich besitzt unser Personal alle geforderten Lizenzen, natürlich sind unsere Geräte einwandfrei zugelassen und das Unternehmen hat alle notwendigen Erlaubnisse, Genehmigungen bzw. Anerkennungen:  
  • Erlaubnis als Luftfahrerschule
    Die Luftsportschule Gerhart Berwanger GmbH hat gemäß der Verordnung (EU) 2018/1119 eine Erklärung als Ausbildungsorganisation (DTO – Declared training organisation) zur Ausbildung von Piloten und Fluglehrern für Heißluftballonen abgegeben, die unter der Nr. DE.NW.DTO.306 von der Bezirksregierung Münster als aufsichtführenden Luftfahrtbehörde angenommen wurde.

  • Registrierung als Luftfahrtunternehmen
    Die Luftsportschule Gerhart Berwanger GmbH hat gemäß der Verordnung (EU) 2018/395 eine Erklärung als Luftfahrtunternehmen zur Personenbeförderung mit Heißluftballonen abgegeben, die unter der Nr. DE.NW.BOP.217 von der Bezirksregierung Münster als aufsichtführenden Luftfahrtbehörde angenommen wurde. 

  • Genehmigung als Luftfahrttechnischer Betrieb für Heißluftballone
    Die Luftsportschule Gerhart Berwanger GmbH besitzt die Genehmigung einer „Kombinierten Lufttüchtigkeitsorganisation nach Teil-CAO der Verordnung (EU)1321/2014“ Das umfasst Instandhaltungsarbeiten und Feststellung und Überwachung der Lufttüchtigkeit für Heißluftballone. Die Genehmigung trägt die Nummer DE.CAO.00323. Aufsichtsführende Behörde ist das Luftfahrtbundesamt, Außenstelle Düsseldorf.
 



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Mo-Sa 9:oo - 18:oo