Sicherheitsfragen

Die Betriebserlaubnis

Eine Gerätezulassung oder Prüfbescheinigung z. B. durch den TÜV ist sowohl nach Aussage des TÜV Nord als auch der BG Verkehr nicht vorgeschrieben. Jedoch ist der Betreiber verpflichtet, unter Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht alle einschlägigen sicherheitsrelevanten Vorschriften zu beachten. Der Verband der TÜV e.V. hat ein VdTÜV-Merkblatt unter der Nummer „Fördertechnik, 1510, 11.2006“ herausgegeben, das die Sicherheitsanforderungen für derartige Geräte festlegt für den Fall, dass ein TÜV-Sachverständiger zur Beurteilung der Sicherheit herangezogen wird. Die Festlegungen in diesem Merkblatt werden durch unser Gerät erfüllt und werden beim Betrieb beachtet.In unserer Betriebsanweisung sind unter anderem die Betriebsgrenzen (z. B. Windwerte), Maßnahmen bei Störungen und genaue Anweisungen für Aufbau, Betrieb und Abbau festgelegt. Vor Aufnahme des Betriebes wird das System anhand einer vorgegebenen Checkliste geprüft, die Prüfung wird dokumentiert.

Der Ballonkorb

Der Korb mit seinen Tragelementen bis zu den vier schraubgesicherten hochfesten Karabinerhaken, an denen normalerweise die Ballonhülle angeschlossen wird, entspricht den Sicherheitsnormen der Luftfahrt. Das wird durch eine Prüfbescheinigung nach Luftfahrtrecht (EASA Form one) jährlich nachgewiesen.

Das Seilgehänge

Die Verbindung zwischen den Karabinerhaken des Ballonkorbs und dem Kranhaken wird durch das Seilgehänge hergestellt. An diesen Seilen hängt das Leben der Insassen. Die Einhaltung der einschlägigen EU -Normen und nationalen Vorschriften wird durch eine EU-Konformitätserklärung und das Werkszeugnis nachgewiesen. Darin wird 12-fache Sicherheit für die höchste Betriebslast bescheinigt. Die Seilsicherheit wird zusätzlich gewährleistet durch ein parallel geschaltetes, nicht belastetes Sicherheitsseil gleicher Tragfähigkeit. Die Seile werden einmal jährlich im Herstellerwerk geprüft und mit Prüfzeugnis versehen. 

Der Kran

Der Kran muss für Personenaufzug nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geeignet sein. Eine Notablassvorrichtung muss entweder eingebaut sein oder als getrenntes Aggregat vor Ort vorgehalten werden. Daneben gibt es für Krane umfangreiche weitere Sicherheitsvorschriften, die regelmäßig geprüft und dokumentiert werden.

Versicherung

Sicherheit wird nicht durch Versicherungen hergestellt, sondern durch Sorgfalt und Technik. Für den Fall, dass trotz aller Sorgfalt ein Schadensereignis eintritt, haben wir eine umfassende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie deckt den Betrieb des Ballons am Kran sowie das Kranrisiko ab, sofern der Kran von uns angemietet wird. 

Die Betriebserlaubnis

Eine Gerätezulassung oder Prüfbescheinigung z. B. durch den TÜV ist sowohl nach Aussage des TÜV Nord als auch der BG Verkehr nicht vorgeschrieben. Jedoch ist der Betreiber verpflichtet, unter Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht alle einschlägigen sicherheitsrelevanten Vorschriften zu beachten. Der Verband der TÜV e.V. hat ein VdTÜV-Merkblatt unter der Nummer „Fördertechnik, 1510, 11.2006“ herausgegeben, das die Sicherheitsanforderungen für derartige Geräte festlegt für den Fall, dass ein TÜV-Sachverständiger zur Beurteilung der Sicherheit herangezogen wird. Die Festlegungen in diesem Merkblatt werden durch unser Gerät erfüllt und werden beim Betrieb beachtet.In unserer Betriebsanweisung sind unter anderem die Betriebsgrenzen (z. B. Windwerte), Maßnahmen bei Störungen und genaue Anweisungen für Aufbau, Betrieb und Abbau festgelegt. Vor Aufnahme des Betriebes wird das System anhand einer vorgegebenen Checkliste geprüft, die Prüfung wird dokumentiert.

Der Ballonkorb

Der Korb mit seinen Tragelementen bis zu den vier schraubgesicherten hochfesten Karabinerhaken, an denen normalerweise die Ballonhülle angeschlossen wird, entspricht den Sicherheitsnormen der Luftfahrt. Das wird durch eine Prüfbescheinigung nach Luftfahrtrecht (EASA Form one) jährlich nachgewiesen.

Das Seilgehänge

Die Verbindung zwischen den Karabinerhaken des Ballonkorbs und dem Kranhaken wird durch das Seilgehänge hergestellt. An diesen Seilen hängt das Leben der Insassen. Die Einhaltung der einschlägigen EU -Normen und nationalen Vorschriften wird durch eine EU-Konformitätserklärung und das Werkszeugnis nachgewiesen. Darin wird 12-fache Sicherheit für die höchste Betriebslast bescheinigt. Die Seilsicherheit wird zusätzlich gewährleistet durch ein parallel geschaltetes, nicht belastetes Sicherheitsseil gleicher Tragfähigkeit. Die Seile werden einmal jährlich im Herstellerwerk geprüft und mit Prüfzeugnis versehen. 

Der Kran

Der Kran muss für Personenaufzug nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geeignet sein. Eine Notablassvorrichtung muss entweder eingebaut sein oder als getrenntes Aggregat vor Ort vorgehalten werden. Daneben gibt es für Krane umfangreiche weitere Sicherheitsvorschriften, die regelmäßig geprüft und dokumentiert werden.

Versicherung

Sicherheit wird nicht durch Versicherungen hergestellt, sondern durch Sorgfalt und Technik. Für den Fall, dass trotz aller Sorgfalt ein Schadensereignis eintritt, haben wir eine umfassende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie deckt den Betrieb des Ballons am Kran sowie das Kranrisiko ab, sofern der Kran von uns angemietet wird. 



Information & Buchung
Mo-Sa 9:oo - 18:oo