Luftsportschule Gerhart Berwanger
Luftsportschule Gerhart Berwanger
Luftsportschule
Gerhart Berwanger
05205 950333
Mo-Sa 9:oo-18:oo
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Luftsportschule Gerhart Berwanger
Dunlopstr. 12 · 33689 Bielefeld-Sennestadt
05205 950333 ·
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Beigabegeschenke
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Terminvereinbarung
Ablauf
Wind & Wetter
Rechtliches
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ballonSCHULE
Fahrerausbildung
LAPL(B) und BLP
Lehrerausbildung
Gruppenerweiterung
Zwei-Jahres-Fahrten
Unsere Methodik
Theorieausbildung
LAPL(B) und BLP
Lehrerausbildung
Ballonwart
Fachseminare
Lehrgangstermine
Gebühren & Anmeldung
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Unterkunft
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ballonTECHNIK
CAMO
Instandhaltung
Verträge
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Ballon am Kran
Ballonerlebnis
Angebotsübersicht
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Technik
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Weitere Fragen rund um die Ausbildung?
Darf ich als Privat-Ballonfahrer von meinen Mitfahrern Geld nehmen?
Ja, das ist möglich, etwa um Ihre Ballonkosten teilweise zu decken, allerdings nur bis zu maximal 6 Gästen. Sie müssen streng darauf achten, dass Sie die Grenze zum gewerblichen Ballonfahren nicht überschreiten. Sie dürfen also nur die Flugkosten auf alle Insassen einschließlich des Piloten umlegen. Unter Flugkosten werden die direkten Kosten der Fahrt verstanden, ggf. auch die Chartergebühr für den Ballon. Diese Vorschrift ist neu, und es ist noch nicht erkennbar, wie sie von den Luftfahrtbehörden angewendet und umgesetzt wird.
Darf ich Gäste mitnehmen?
Sofort nach Erteilung der Lizenz dürfen Sie Gäste mitnehmen. Das gilt allerdings nur, wenn Sie regelmäßig Ballon fahren. Vorgeschrieben ist, dass Sie in den letzten 180 Tagen vor der Gästefahrt mindestens drei Fahrten in der verwendeten Größen-Gruppe gemacht haben. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so können Sie diese Fahrten als Copilot unter einem anderen verantwortlichen Piloten, der diese Einschränkung nicht hat, absolvieren oder mit einem Ballonlehrer nachholen.
Gäste mitnehmen zu dürfen heißt jedoch nicht, dass Sie zahlende Passagiere befördern dürfen. Dazu ist zusätzlich die Berechtigung zur gewerblichen Ballonfahrt erforderlich.
Darf ich mit dem Heißluftballon überall starten und landen?
Grundsätzlich darf nur auf dafür zugelassenen Flugplätzen bzw. Ballonstartplätzen gestartet werden, während es für die Landung keine Einschränkungen gibt. Die Landung ist überall erlaubt.
Es ist möglich, von der Luftfahrtbehörde eine Außenstarterlaubnis zu erhalten. Diese wird in der Regel für besondere Vorhaben, bei Veranstaltungen, Ballonmeetings u.ä. für jeden einzelnen Start auf Antrag erteilt.
Daneben können Sie eine sogenannte „Allgemeine Außenstarterlaubnis“ auf Antrag erhalten, mit der Sie unter bestimmten Einschränkungen und Auflagen praktisch von jeder Wiese starten dürfen, sofern nur der Grundstückseigentümer zustimmt. Dies ist jedoch frühestens ein Jahr nach Erwerb des Luftfahrerscheins und nach mindestens 50 Stunden Fahrpraxis und Erfüllung einiger weiterer Bedingungen möglich.
Darf ich nach Abschluss der Ausbildung jede Ballongröße fahren?
Üblicherweise wird die Ausbildung auf einem Ballon der Größengruppe A (bis 3400 cbm) gemacht. Dann darf man zunächst auch nur diese Gruppe Fahren. Um Ballone der Gruppe B (3401 bis 6000 cbm) fahren zu dürfen, müssen Sie zunächst 100 Ballonstunden nachweisen und dann noch zwei Ausbildungsfahrten machen. Für noch größere Ballone (Gruppen C und D) sind weitere Stunden und Ausbildungsfahrten erforderlich.
Der Weg zur Gruppe B kann vereinfacht werden, wenn die Ausbildung direkt auf dieser Gruppe erfolgt. Dann dürfen Sie sofort diese Größengruppe fahren. Das bieten wir zum Aufpreis an.
Darf und kann ich mit dem Ballonfahrerschein Geld verdienen?
Ja, aber nicht sofort, wenn Sie die Lizenz neu erworben haben. Dazu ist die Berechtigung zur gewerblichen Ballonfahrt erforderlich. Die wird erst erteilt, wenn Sie eine Erfahrung von 50 Stunden als Pilot nachweisen und eine weitere Fahrprüfung abgelegt haben. Eine höhere Tauglichkeitsstufe ist seit Einführung des EU-Rechts nicht erforderlich. Die Berechtigung zur gewerblichen Ballonfahrt erlischt mit dem 70.
·
Lebensjahr.
Gewerbliche Ballonfahrten sind grundsätzlich alle Fahrten, für die die Gäste einen Fahrpreis bezahlen. Solche Fahrten dürfen Sie nur im Rahmen eines behördlich genehmigten Ballon-Luftfahrtunternehmens durchführen. Entweder fahren Sie gegen Bezahlung für ein bestehendes Luftfahrtunternehmen, oder Sie gründen selbst eines. Das erfordert allerdings einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
Wann verliert die Freiballonführer-Lizenz Ihre Gültigkeit?
Der Schein gilt auf Lebenszeit. Er darf jedoch nur genutzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, deren Nachweis der Pilot auf Verlangen der Luftfahrtbehörde jederzeit zu erbringen hat.
Erste Bedingung ist ein gültiges Flugtauglichkeitszeugnis der Klasse 2 (BPL) bzw. (LAPL). Das Tauglichkeitszeugnis gilt bis zum 40. Lebensjahr 5 Jahre, Klasse 2 bis zum 50. Lebensjahr zwei Jahre und danach muss man alle 12 Monate zum Fliegerarzt. Der LAPL(B)-Pilot muss auch nach dem 50. Lebensjahr nur alle 2 Jahre zum Arzt.
Die zweite Bedingung zur Nutzungsberechtigung der Lizenz ist laufende Fahrpraxis, die durch das persönliche Fahrtenbuch zu belegen ist. Vorgeschrieben sind mindestens 6 Stunden als verantwortlicher Ballonführer mit 10 Starts und Landungen und eine Schulungsfahrt mit einem Ballonlehrer innerhalb der letzten 24 Monate.
Ist das einmal nicht gegeben, so kann die Nutzungsberechtigung durch Nachholung der fehlenden Fahrten mit einem Ballonlehrer oder durch Alleinfahrten unter Flugauftrag und Aufsicht eines Lehrers leicht wiederhergestellt werden. Alternativ kann auch eine erneute Fahrprüfung absolviert werden.
Wie kann ich die Lizenz für Gasballone erwerben?
Die Vorschriften entsprechen weitgehend denen der Ausbildung für Heißluftballone, jedoch muss die Schulung auf Gasballonen an einer dafür zugelassenen Schule erfolgen, z. B. in einem Gasballonverein. Sie können auch zunächst die Heißluftballon-Lizenz erwerben und dann eine Umschulung machen. Dann ist diese Ausbildung verkürzt.
Wo habe ich Gelegenheit Ballon zu fahren?
Das hängt sehr von Ihren Zielen, Ihren finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten ab. Hier die wichtigsten Varianten:
Ballonfahren im Verein
Es gibt eine Reihe leistungsfähiger Ballonfahrer-Vereine, durchweg mit recht gutem Material, aber leider nicht flächendeckend in ganz Deutschland. Anschriften über den Deutschen Freiballon-Sportverband. Ballonfahren im Verein ist sehr reizvoll. Es wird rein freizeitmäßig und sportlich betrieben und erfordert die Bereitschaft, sich in das Vereinsleben zu integrieren.
Chartermöglichkeiten von Ballonen
Können Sie nicht bald auf einen eigenen Ballon zurückgreifen, so ist vor allem im ersten Jahr das Chartern eines Ballons ein guter Weg, um die notwendige Praxis zu erwerben. Charterangebote sind nicht sehr häufig, aber vorhanden. Die Charterkosten können Sie durch Selbstkostenbeteiligungen der Gäste, die Sie zunächst sicher im Bekanntenkreis finden, aufbringen.
Gewerbliches Ballonfahren für ein Luftfahrtunternehmen
Sobald Sie die Lizenz dafür haben, ist das ein guter Weg, um den Ballonsport regelmäßig und in größerem Umfang auszuüben. Gewerblich und nebenberuflich heißt ja nicht, dass Ballonfahren dann keinen Spaß macht. Luftfahrtunternehmen suchen immer wieder zuverlässige Piloten. Wichtig ist dabei ein guter und professioneller Umgang mit den Gästen.
Der eigene Ballon
Die beste Möglichkeit, an den Himmel zu kommen, ist der eigene Ballon. Für einen fabrikneuen Standardballon der Größe 3000 cbm mit Korb für vier Personen und alle Zusatzausrüstung müssen Sie mit einer Investition von etwa € 40.000 rechnen. Die Fixkosten belaufen sich auf etwa € 2.500,- pro Jahr, die direkten Kosten pro Fahrstunde auf etwa € 100,- ohne evtl. Personalkosten.
Die Lebensdauer des Ballons liegt zwischen 500 und 700 Betriebsstunden für die Hülle und 10 bis 20 Jahren für die übrigen Bestandteile. Es gibt es auch ein Angebot an gebrauchten Ballonen. Eine gebrauchsfähige Ausrüstung kann durchaus in Größenordnungen von € 10.000.- bis 15.000,- gefunden werden. Eine sehr sorgfältige und kritische Prüfung ist vor allem bei der Hülle anzuraten.
Finanzierungsmöglichkeiten über Sponsoren
Heißluftballone sind ideale Werbeträger für Image- und Markenwerbung, und der Werbebedarf vieler Firmen ist ungebrochen. Die meisten Ballone tragen daher eine Werbegestaltung und werden durch die werbenden Firmen ganz oder teilweise finanziert. Es ist heute nicht mehr so einfach wie in der Anfangszeit der Heißluftballonfahrt, aber noch immer können Sie Ballonsponsoren finden und akquirieren.
Für das Sponsoring gibt es unterschiedlichste Formen der Vertragsgestaltung. Die Finanzierung geschieht nicht aus Wohltätigkeit, sondern Sie müssen Verpflichtungen eingehen, die den Werbeeffekt sicherstellen. Sorgfältige Vertragsverhandlungen stellen die Wahrung der Interessen beider Seiten sicher und ersparen spätere Enttäuschungen.
Wozu berechtigt die neuerworbene Lizenz für Freiballonführer?
Sie dürfen Heißluftballone der Größengruppe, auf der Sie ausgebildet wurden, bei Tage (vom Beginn der Morgendämmerung bis Ende der Abenddämmerung) für private Zwecke ohne Einschränkungen führen.
Das gilt für alle Ballonmuster. Sie dürfen auch Gäste mit an Bord nehmen. Jedoch fordert der Gesetzgeber, dass Sie dann innerhalb der letzten 180 Tage mindestens drei Fahrten gemacht haben müssen, also in Übung sind.
Ferner ist zu beachten, dass Sie nicht ohne weiteres Gäste gegen Bezahlung mitnehmen dürfen. Das Luftverkehrsgesetz unterscheidet zwischen gewerblicher bzw. berufsmäßiger Tätigkeit und sogenannten Privatfahrten. Gewerbliche Ballonfahrt erfordert eine höher qualifizierte Lizenz und ist für einen Piloten, der den Schein gerade erworben hat, nicht möglich. Um eine Privatfahrt handelt es sich auch dann, wenn von den Gästen nur soviel Entgelt genommen wird,wie sich aus der Umlage der direkten Flugkosten auf alle Insassen einschließlich des Piloten ergibt..
Auch entgeltliche Privatfahrten bedürfen der luftrechtlichen Erlaubnis, allerdings mit der wichtigen Ausnahme, dass Ballone, die für maximal vier Personen zugelassen sind, diese Erlaubnis nicht benötigen.
Bei weiteren Fragen, rufen Sie doch einfach an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail.
Service
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Darf ich als Privat-Ballonfahrer von meinen Mitfahrern Geld nehmen?
Ja, das ist möglich, etwa um Ihre Ballonkosten teilweise zu decken, allerdings nur bis zu maximal 6 Gästen. Sie müssen streng darauf achten, dass Sie die Grenze zum gewerblichen Ballonfahren nicht überschreiten. Sie dürfen also nur die Flugkosten auf alle Insassen einschließlich des Piloten umlegen. Unter Flugkosten werden die direkten Kosten der Fahrt verstanden, ggf. auch die Chartergebühr für den Ballon. Diese Vorschrift ist neu, und es ist noch nicht erkennbar, wie sie von den Luftfahrtbehörden angewendet und umgesetzt wird.
Darf ich Gäste mitnehmen?
Sofort nach Erteilung der Lizenz dürfen Sie Gäste mitnehmen. Das gilt allerdings nur, wenn Sie regelmäßig Ballon fahren. Vorgeschrieben ist, dass Sie in den letzten 180 Tagen vor der Gästefahrt mindestens drei Fahrten in der verwendeten Größen-Gruppe gemacht haben. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so können Sie diese Fahrten als Copilot unter einem anderen verantwortlichen Piloten, der diese Einschränkung nicht hat, absolvieren oder mit einem Ballonlehrer nachholen.
Gäste mitnehmen zu dürfen heißt jedoch nicht, dass Sie zahlende Passagiere befördern dürfen. Dazu ist zusätzlich die Berechtigung zur gewerblichen Ballonfahrt erforderlich.
Darf ich mit dem Heißluftballon überall starten und landen?
Grundsätzlich darf nur auf dafür zugelassenen Flugplätzen bzw. Ballonstartplätzen gestartet werden, während es für die Landung keine Einschränkungen gibt. Die Landung ist überall erlaubt.
Es ist möglich, von der Luftfahrtbehörde eine Außenstarterlaubnis zu erhalten. Diese wird in der Regel für besondere Vorhaben, bei Veranstaltungen, Ballonmeetings u.ä. für jeden einzelnen Start auf Antrag erteilt.
Daneben können Sie eine sogenannte „Allgemeine Außenstarterlaubnis“ auf Antrag erhalten, mit der Sie unter bestimmten Einschränkungen und Auflagen praktisch von jeder Wiese starten dürfen, sofern nur der Grundstückseigentümer zustimmt. Dies ist jedoch frühestens ein Jahr nach Erwerb des Luftfahrerscheins und nach mindestens 50 Stunden Fahrpraxis und Erfüllung einiger weiterer Bedingungen möglich.
Darf ich nach Abschluss der Ausbildung jede Ballongröße fahren?
Üblicherweise wird die Ausbildung auf einem Ballon der Größengruppe A (bis 3400 cbm) gemacht. Dann darf man zunächst auch nur diese Gruppe Fahren. Um Ballone der Gruppe B (3401 bis 6000 cbm) fahren zu dürfen, müssen Sie zunächst 100 Ballonstunden nachweisen und dann noch zwei Ausbildungsfahrten machen. Für noch größere Ballone (Gruppen C und D) sind weitere Stunden und Ausbildungsfahrten erforderlich.
Der Weg zur Gruppe B kann vereinfacht werden, wenn die Ausbildung direkt auf dieser Gruppe erfolgt. Dann dürfen Sie sofort diese Größengruppe fahren. Das bieten wir zum Aufpreis an.
Darf und kann ich mit dem Ballonfahrerschein Geld verdienen?
Ja, aber nicht sofort, wenn Sie die Lizenz neu erworben haben. Dazu ist die Berechtigung zur gewerblichen Ballonfahrt erforderlich. Die wird erst erteilt, wenn Sie eine Erfahrung von 50 Stunden als Pilot nachweisen und eine weitere Fahrprüfung abgelegt haben. Eine höhere Tauglichkeitsstufe ist seit Einführung des EU-Rechts nicht erforderlich. Die Berechtigung zur gewerblichen Ballonfahrt erlischt mit dem 70.
·
Lebensjahr.
Gewerbliche Ballonfahrten sind grundsätzlich alle Fahrten, für die die Gäste einen Fahrpreis bezahlen. Solche Fahrten dürfen Sie nur im Rahmen eines behördlich genehmigten Ballon-Luftfahrtunternehmens durchführen. Entweder fahren Sie gegen Bezahlung für ein bestehendes Luftfahrtunternehmen, oder Sie gründen selbst eines. Das erfordert allerdings einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
Wann verliert die Freiballonführer-Lizenz Ihre Gültigkeit?
Der Schein gilt auf Lebenszeit. Er darf jedoch nur genutzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, deren Nachweis der Pilot auf Verlangen der Luftfahrtbehörde jederzeit zu erbringen hat.
Erste Bedingung ist ein gültiges Flugtauglichkeitszeugnis der Klasse 2 (BPL) bzw. (LAPL). Das Tauglichkeitszeugnis gilt bis zum 40. Lebensjahr 5 Jahre, Klasse 2 bis zum 50. Lebensjahr zwei Jahre und danach muss man alle 12 Monate zum Fliegerarzt. Der LAPL(B)-Pilot muss auch nach dem 50. Lebensjahr nur alle 2 Jahre zum Arzt.
Die zweite Bedingung zur Nutzungsberechtigung der Lizenz ist laufende Fahrpraxis, die durch das persönliche Fahrtenbuch zu belegen ist. Vorgeschrieben sind mindestens 6 Stunden als verantwortlicher Ballonführer mit 10 Starts und Landungen und eine Schulungsfahrt mit einem Ballonlehrer innerhalb der letzten 24 Monate.
Ist das einmal nicht gegeben, so kann die Nutzungsberechtigung durch Nachholung der fehlenden Fahrten mit einem Ballonlehrer oder durch Alleinfahrten unter Flugauftrag und Aufsicht eines Lehrers leicht wiederhergestellt werden. Alternativ kann auch eine erneute Fahrprüfung absolviert werden.
Wie kann ich die Lizenz für Gasballone erwerben?
Die Vorschriften entsprechen weitgehend denen der Ausbildung für Heißluftballone, jedoch muss die Schulung auf Gasballonen an einer dafür zugelassenen Schule erfolgen, z. B. in einem Gasballonverein. Sie können auch zunächst die Heißluftballon-Lizenz erwerben und dann eine Umschulung machen. Dann ist diese Ausbildung verkürzt.
Wo habe ich Gelegenheit Ballon zu fahren?
Das hängt sehr von Ihren Zielen, Ihren finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten ab. Hier die wichtigsten Varianten:
Ballonfahren im Verein
Es gibt eine Reihe leistungsfähiger Ballonfahrer-Vereine, durchweg mit recht gutem Material, aber leider nicht flächendeckend in ganz Deutschland. Anschriften über den Deutschen Freiballon-Sportverband. Ballonfahren im Verein ist sehr reizvoll. Es wird rein freizeitmäßig und sportlich betrieben und erfordert die Bereitschaft, sich in das Vereinsleben zu integrieren.
Chartermöglichkeiten von Ballonen
Können Sie nicht bald auf einen eigenen Ballon zurückgreifen, so ist vor allem im ersten Jahr das Chartern eines Ballons ein guter Weg, um die notwendige Praxis zu erwerben. Charterangebote sind nicht sehr häufig, aber vorhanden. Die Charterkosten können Sie durch Selbstkostenbeteiligungen der Gäste, die Sie zunächst sicher im Bekanntenkreis finden, aufbringen.
Gewerbliches Ballonfahren für ein Luftfahrtunternehmen
Sobald Sie die Lizenz dafür haben, ist das ein guter Weg, um den Ballonsport regelmäßig und in größerem Umfang auszuüben. Gewerblich und nebenberuflich heißt ja nicht, dass Ballonfahren dann keinen Spaß macht. Luftfahrtunternehmen suchen immer wieder zuverlässige Piloten. Wichtig ist dabei ein guter und professioneller Umgang mit den Gästen.
Der eigene Ballon
Die beste Möglichkeit, an den Himmel zu kommen, ist der eigene Ballon. Für einen fabrikneuen Standardballon der Größe 3000 cbm mit Korb für vier Personen und alle Zusatzausrüstung müssen Sie mit einer Investition von etwa € 40.000 rechnen. Die Fixkosten belaufen sich auf etwa € 2.500,- pro Jahr, die direkten Kosten pro Fahrstunde auf etwa € 100,- ohne evtl. Personalkosten.
Die Lebensdauer des Ballons liegt zwischen 500 und 700 Betriebsstunden für die Hülle und 10 bis 20 Jahren für die übrigen Bestandteile. Es gibt es auch ein Angebot an gebrauchten Ballonen. Eine gebrauchsfähige Ausrüstung kann durchaus in Größenordnungen von € 10.000.- bis 15.000,- gefunden werden. Eine sehr sorgfältige und kritische Prüfung ist vor allem bei der Hülle anzuraten.
Finanzierungsmöglichkeiten über Sponsoren
Heißluftballone sind ideale Werbeträger für Image- und Markenwerbung, und der Werbebedarf vieler Firmen ist ungebrochen. Die meisten Ballone tragen daher eine Werbegestaltung und werden durch die werbenden Firmen ganz oder teilweise finanziert. Es ist heute nicht mehr so einfach wie in der Anfangszeit der Heißluftballonfahrt, aber noch immer können Sie Ballonsponsoren finden und akquirieren.
Für das Sponsoring gibt es unterschiedlichste Formen der Vertragsgestaltung. Die Finanzierung geschieht nicht aus Wohltätigkeit, sondern Sie müssen Verpflichtungen eingehen, die den Werbeeffekt sicherstellen. Sorgfältige Vertragsverhandlungen stellen die Wahrung der Interessen beider Seiten sicher und ersparen spätere Enttäuschungen.
Wozu berechtigt die neuerworbene Lizenz für Freiballonführer?
Sie dürfen Heißluftballone der Größengruppe, auf der Sie ausgebildet wurden, bei Tage (vom Beginn der Morgendämmerung bis Ende der Abenddämmerung) für private Zwecke ohne Einschränkungen führen.
Das gilt für alle Ballonmuster. Sie dürfen auch Gäste mit an Bord nehmen. Jedoch fordert der Gesetzgeber, dass Sie dann innerhalb der letzten 180 Tage mindestens drei Fahrten gemacht haben müssen, also in Übung sind.
Ferner ist zu beachten, dass Sie nicht ohne weiteres Gäste gegen Bezahlung mitnehmen dürfen. Das Luftverkehrsgesetz unterscheidet zwischen gewerblicher bzw. berufsmäßiger Tätigkeit und sogenannten Privatfahrten. Gewerbliche Ballonfahrt erfordert eine höher qualifizierte Lizenz und ist für einen Piloten, der den Schein gerade erworben hat, nicht möglich. Um eine Privatfahrt handelt es sich auch dann, wenn von den Gästen nur soviel Entgelt genommen wird,wie sich aus der Umlage der direkten Flugkosten auf alle Insassen einschließlich des Piloten ergibt..
Auch entgeltliche Privatfahrten bedürfen der luftrechtlichen Erlaubnis, allerdings mit der wichtigen Ausnahme, dass Ballone, die für maximal vier Personen zugelassen sind, diese Erlaubnis nicht benötigen.
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