Veröffentlicht am 17.07.2009
Seit gut einem Viertel Jahr arbeiten wir jetzt in der Ballontechnik nach EASA-Richtlinien und EG-Recht und wir können über erste Erfahrungen berichten.
Noch gibt es viele Fragen und nicht jeder kennt die neue Situation wirklich. Diesem Infoletter ist deswegen eine Ausarbeitung beigefügt, in der ich alles wichtige zusammengestellt habe.
- EG-Recht Technik – Überblick
ist eine Zusammenfassung auf zwei Seiten, das sollte man lesen - EG-Recht Technik – Anhang
stellt anhand der Richtlinientexte detailliert die Hintergründe und Grundlagen dar und dient zum besseren Verständnis. Das kann man auch selektiv oder später mal lesen.
Einige wichtige Erkenntnisse will ich hier etwas pointiert hervorheben, um Ihr Interesse zu wecken und Sie zum Nachlesen anzuregen:
Prüfwesen – hat sich da wirklich nichts geändert?
Fast richtig! Man fährt zur Nachprüfung und kriegt seinen Nachprüfschein, der jetzt ARC heißt mit, wie bisher, das war’s. Der Prüfer, jetzt CAMO+ hat allerdings mehr zu schreiben. Günstiger ist die Terminregelung. Und man darf wieder beim Kunden vor der Tür prüfen.
CAMO-Vertrag? - Nein Danke!
Das hat im Vorfeld am meisten Wirbel gemacht und sorgt immer noch für Verwirrung. Muss man oder sollten man? Wir sagen: weder das eine, noch das andere! Mit wenigen Ausnahmen sind CAMO-Verträge eine „kann“-Vorschrift. Sie bringen keinen Vorteil gegenüber einem normalen guten Kunden-Service des Technikbetriebes. Wir raten ab. Auf Wunsch schließen wir diese Verträge ab, berechnen aber nichts für die Betreuung.
Instandhaltungsvertrag? - Ja bitte!
Diese Verträge bringen Vorteile und sind nach LuftBO für Luftfahrtunternehmen und Schulen Pflicht. Das gilt unverändert. Nachprüfungen gehören da aber nicht mehr rein. Die bestehenden Verträge sind anzupassen.
Ballonwart – Kleine Reparaturen
Das darf man auch jetzt noch selber machen. Man muss es aber können, zum Nachweis dient weiterhin der Wartausweis. Aber Achtung, nicht jeder Ballonwart darf! Nur noch wer Eigentümer und zugleich Pilot ist, darf schrauben (auf neudeutsch: Pilot/owner-Regelung). Das gilt auch für Mitglieder von Ballonvereinen. Für Piloten in Luftfahrtunternehmen gibt es eine praktische Hilfslösung.
Und jetzt noch was ganz anderes: Ein Hinweis für die „Gewerblichen“. Unsere „neuen“ Lizenzen werden jetzt 5 Jahre alt und laufen ab. Ich habe beobachtet, dass das vielen nicht bewusst ist! Wer den Erneuerungstermin verschläft, fährt illegal!
Eine Information für meine Technik-Kunden:
Soweit 2008 CAMO-Vorverträge abgeschlossen wurden, werde ich die nur auf Wunsch aktivieren. Die Luftfahrtunternehmen erhalten in Kürze an das neue Recht angepasste Instandhaltungs-Verträge.