Veröffentlicht am 01.11.2004
Geld sparen durch Abmelden der Passagier-Unfall-Versicherung.
Neues Haftungsrecht, bedeutet das Prämienerhöhungen? Was ist zu tun?
Am 29.06.04 ist die Neufassung der §§ 44 ff. LuftVG in Kraft getreten, mit umfangreichen Änderungen im Bereich der Passagierhaftpflicht.
Die wichtigste Änderungen:- Es gilt jetzt eine volle Gefährdungshaftung ohne Entlastungsmöglichkeit bis € 120.000 (100.000 VE), bisher Gefährdungshaftung mit Entlastungsmöglichkeit bis € 600.000.
- Die danach einsetzende Verschuldenshaftung schließt jetzt auch unbegrenzt die einfache Fahrlässigkeit ein, bisher nur bis € 600.000.
- Die Pflicht eine Unfall-Versicherung (OPUV) für die Fluggäste abzuschließen, bisher € 20.000 Tod und Invalidität, ist ersatzlos e n t f a l l e n! - weil durch die neue Gefährdungshaftung die kurzfristige Entschädigung sichergestellt ist.
Die neue Haftungssituation nach Ziffer 1. und 2. ist durch die üblicherweise bestehenden CSL-Versicherung gut gedeckt. Es besteht dort also kein Handlungsbedarf. Wie die Passagier-Hapflicht-Versicherungs-Verträge genau umzugestalten sind, ist z.Z. noch nicht bekannt, da die entsprechende Änderung der LuftVZO noch aussteht - mit ihr ist in Kürze zu rechnen. Vermutlich wird sich an der Prämienhöhe der CSL-Versicherungen nicht viel ändern.
Sicher ist, dass die Obligatorische Passagier-Unfall-Versicherung (OPUV) überflüssig geworden ist. Streng genommen fehlt den OPUV-Verträgen seit 29.06.04 die Rechtsgrundlage, die Prämien könnten u. U. zeitanteilig zurückverlangt werden, das hängt aber sehr von der genauen Vertrags-formulierung ab und könnte strittig sein.
Die Verträge können auf freiwilliger Basis fortgeführt werden und man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass das der Fall ist, sofern der Versicherte sich nicht meldet. Deswegen warten viele Versicherungen die Reaktion der Versicherungsnehmer ab. Wer nichts tut, ist unnötigerweise weiterversichert und zahlt weiter Prämien. Einige Versicherer haben Ihre Ballonkunden darauf aufmerksam gemacht und von sich aus Vertragsänderungen angeboten, z.T. auch schon Prämien zurückbezahlt. Ist das auch bei Ihnen der Fall? Andernfalls sollten Sie aktiv werden!
Wann sollte man die Sitzplatz-Unfall-Versicherung beibehalten:- Wer gelegentlich in Österreich fährt, muss dort eine Sitzplatz-Unfall-Versicherung nachweisen, dann sollte die Versicherung beibehalten werden. Ein kurzfristiger Abschluss nur für die Reise wäre teurer.
- Falls der Pilot in die Versicherung eingeschlossen ist (das ist meist der Fall) sollte auch dieser Teil der Versicherung beibehalten werden, da die Deckung über die CSL hier nicht greift. Wird der Ballon nur von einem Piloten gefahren, z. B. dem Halter, so ist es wahrscheinlich günstiger, die persönliche Lebens-/Unfall-Versicherung zu überprüfen u. ggf. anzupassen.
Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter - es lohnt sich.
Flurschaden - Diskussionshilfen für die Landwirtschaft.
Tabellen zur Bewertung von Flurschäden - wo findet man sie im Internet?
Nach mancher Ballonlandung gibt es Flurschäden, große und kleine. Die Meinungen über die Schadenshöhe gehen zwischen Pilot und Landwirt oft weit auseinander. Die von den Landwirt-schaftkammern und Bauernverbänden herausgegebenen Tabellen über die Bewertung von Aufwuchsschäden versachlichen die Diskussion.
Folgende Tabellen sind für die einzelnen Bundesländer auf neuestem Stand im Internet zu finden unter:- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen - Hannover
- Hessen: RP Kassel
- Thüringen
- Bayern
Als Argumentationshilfe sind diese Tabellen sicher auch für benachbarte Regionen geeignet. Kennen Sie weitere Fundstellen? Dann bitte ich um Information.
Bielefeld im Novemver 2004,
Gerhart Berwanger