Veröffentlicht am 14.11.2015
Achtung Falle „Fortlaufende Flugerfahrung“!! Scheinerhaltungsfahrt mit Lehrer schon gemacht?Vor rund zwei Jahren, plus/minus ein halbes Jahr, wurde aus dem PPL-D die FCL-Lizenz BPL oder LAPL(B). Jetzt gelten die Vorschriften über die fortlaufende Flugerfahrung *) in vollem Umfang. Gegenüber der „guten alten Zeit“ sind die Bedingungen schärfer geworden. Wer sie nicht erfüllt, darf nicht als Pilot fahren. Spätestens zum Saisonbeginn 2016 wird das für alle akut.
Im Grunde genommen muss jeder Pilot vor jedem Start in seinem Fahrtenbuch prüfen: - Habe ich innerhalb (!) der letzten 24 Monate vor dem heutigen Tag eine im Fahrtenbuch bescheinigte Schulungsfahrt mit Lehrer gemacht und hat diese Fahrt mindestens auf der Gruppegröße stattgefunden, die ich jetzt fahren will?
- Bin ich innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 6 Stunden als verantwortlicher Pilot gefahren und habe dabei mindestens 10 Starts und Landungen gemacht?
- Für Inhaber der Lizenz für beide Klassen (Gas und Heiß) gilt zusätzlich: Habe ich dabei in jeder Klasse mindestens 3 Stunden und 3 Starts und Landungen gemacht?
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, so darf der Pilot nicht tätig werden, auch nicht als zweiter Luftfahrzeugführer. Verstöße sind ordnungswidrig und werden mit Bußgeld bis zu 50.000,00 € bedroht. Der Versicherungsschutz geht zudem verloren.Das wird behördlich nicht überwacht. Jeder muss auf sich selbst achten. Nur wenn etwas passiert oder die Luftaufsicht eine Stichprobe macht, kann es ans Tageslicht kommen. Aber dann ist es zu spät. Der Verstoß verjährt erst nach drei Jahren. Wer nicht aufpasst fährt illegal!Wir haben das 2009 schon einmal erlebt, als die 2004 eingeführte Lizenz für gewerbliches Ballonfahren nach 5 Jahren ungültig wurde. Monatelang sind unachtsame gewerbliche Piloten damals illegal gefahren, ganze Landstriche waren betroffen.Nur typische „Wenigfahrer“ haben ein großes Problem. Für alle kann aber die Fahrt mit Fluglehrer zum Engpass werden. Wer sie rechtzeitig einplant, ist aus dem Schneider. Entgegen dem Sprachgebrauch der Ballöner ist keine „Überprüfungsfahrt mit Lehrer“ zu machen, sondern eine Schulungsfahrt, im englischen Originaltext „ training flight“. Das ist inhaltlich ein deutlicher Unterschied. Es geht um Fortbildung nicht um Prüfung.Das sollte von den fortzubildenden Piloten und den Lehrern ernst genommen werden.
„Was will der mir denn noch beibringen?“ ist sicher der falsche Standpunkt. Es geht darum, neue Erkenntnisse zu vermitteln, schlechte Angewohnheiten zu erkennen und zu beseitigen und Verfahren zu vermitteln, die es in der Ausbildung vor vielen Jahren noch nicht gab.Ein gutes Beispiel ist der Gebrauch von Checklisten. Wahre „airmanship“ zeigt sich im routinemäßigen Umgang mit „Klarlisten“, wie es in allen Luftfahrtsparten längst selbstverständlich ist. Ballonfahrer tun sich damit schwer, obwohl in allen Handbüchern Checklisten enthalten und zum Gebrauch vorgeschrieben sind. Welcher Ballonfahrer weiß schon, dass es ordnungswidrig ist, ohne Checklisten zu arbeiten. Eine Geldbuße bis 50.000,00 € ist möglich. (LuftBO § 57 Abs. 3 d.) Am Boden bleiben muss niemand.Was ist zu tun, wenn man die Bedingungen der fortlaufenden Flugerfahrung vor der nächsten Fahrt nicht abhaken kann? Es gibt laut FCL zwei Möglichkeiten:- Entweder alle Bedingungen werden durch eine Prüfungsfahrt mit einem Prüfer ersetzt, den man sich selbst aussuchen kann oder
- man fährt die fehlenden Stunden, Starts und Landungen unter Fluglehreraufsicht mit Lehrer im Korb oder unter Flugauftrag alleine. Die Schulungsfahrt wird damit nebenher miterfüllt.
Für gewerbliche Ballonfahrer stellt sich das Problem der ausreichenden Tätigkeit in der Regel nicht, sehr wohl aber muss die zweijährige Schulungsfahrt eingeplant werden. Die beste Lösung ist es, die noch immer nach LuftBO § 42 vorgeschriebene Überprüfungsfahrt mit einem Lehrer als Sachverständigen zu machen. Schulungsfahrt und Checkfahrt können dann in Personalunion erledigt werden, sind aber jeweils besonders zu bescheinigen. Wir können Ihnen helfen.Im richtigen Moment, einen Lehrer und die richtige Ballongröße, falls notwendig auch einen Prüfer, zu finden, wird nicht immer einfach sein. Deswegen will ich zum Schluss auf die Möglichkeiten meiner Schule und meines Luftfahrunternehmens hinweisen:Wir fahren regelmäßig mit vier Ballonen der Gruppen A und B Ausbildung und Gäste. Drei Lehrer stehen für beide Einsatzarten zur Verfügung. Außerdem sind zwei Prüfer in verschiedener Funktion, auch als Lehrer, im Rahmen unserer Organisation tätig.Wir bieten zwei Möglichkeiten an, die notwendigen Fahrten bei uns zu absolvieren:- Reine Ausbildungsfahrt zusammen mit einem Schüler oder einem zweiten Lizenzinhaber. Vorteil: Wir fahren wie in der Grundausbildung, Gefahrenzustände, Tieffahrten und Wiederstarts können geübt werden. Abrechnung als Ausbildungsfahrt.
- Gästefahrt, jedoch in der Schülerrolle. Tieffahrten, Zwischenlandungen und Gefahrenzustände können nur begrenzt simuliert werden. Abrechnung zum Gästepreis.
Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, rufen Sie bitte rechtzeitig an, damit wir die winterlichen Wetterlücken nutzen können. Ich wünsche einen gemütlichen Winter und schon jetztein fröhliches Wiedersehen am Himmel in der Saison 2016. Gerhart Berwanger *) nachzulesen sind die Vorschriften über die fortlaufende Flugerfahrung unterFCL.140.B LAPL(B), bzw. FCL.230.B BPL