Veröffentlicht am 08.02.2007
Leben heißt sich verändern. In unser Luftrecht ist in den letzten Jahren viel Leben gekommen, vielleicht etwas zu viel, und es wird immer unübersichtlicher. Um die Übersicht wieder ein wenig zu verbessern, habe ich ein Luftrecht-Update geplant, zu dem ich Sie herzlich einlade.
Termin: 3. März 2007, 10.00 Uhr bis 17.30
Ort: Unterrichtsraum, Bielefeld, Dunlopstr. 12,
Kosten: € 90,00 einschließlich Mittagsimbiss, Lehrgangsunterlagen, MWSt
Anmeldung: telefonisch oder online über meine Webseite
Programm:
Flugtauglichkeit und Lizenzrecht
Gefahren der Selbstüberwachung des Nutzungsrechts der Lizenz. Erhaltung der Berechtigung, 90-Tage-Regel, Sachverständigen-/Lehrerfahrten. Größenklassen-Grenzfälle. Was muss ?der Gewerbliche? besonders beachten oder ist das nur Sache des Luftfahrtunternehmers? Eigenverantwortung des Piloten für seine Tauglichkeit, wann und wem muss ich Nicht-tauglichkeit melden.
Tauglichkeitsmängel die heute keine Rolle mehr spielen und solche die es früher nicht gab. Der schwierige Weg zur Wiedererlangung einer verlorenen Tauglichkeit.
Passagierhaftung und Halterhaftung
Radikal verschärfte Haftung für Gäste. Versicherungspflicht mit gefährlichen Lücken. Der kaputte Fotoapparat ist jetzt Sache das Gastes. Entlastungsmöglichkeiten und wichtige Formalien. Schmerzensgeld ? neu eingeführt in der Luftfahrthaftung. Gut versichern aber unnötige Versicherungen vermeiden ? Passagierunfallversicherung ist überflüssig geworden.
Gästefahrten privat / gewerblich
Ein altes Thema mit immer neuen Varianten. Schwarze Schafe: wegsehen oder bekämpfen? Weitergabe von Gästen: Kann ein Privater Gäste eines Luftfahrtunternehmens fahren und umgekehrt? Wer haftet dann, wenn was passiert? Achtung Falle! Kann man gewerblich fahren ohne Luftfahrtunternehmen? Selbst das gibt es.
EASA und die Luftfahrttechnik
Europa wirft immer längere Schatten und viele blicken nicht mehr durch. Welche technischen Unterlagen sind maßge-bend. Sind Englischkenntnisse jetzt zwingend? CAMO ? was ist das und was bedeutet es für den Ballonfahrer ? ab 2008 geht daran kein Weg vorbei. Vieles wird anders aber nur wenig wird besser.
Transponder Mode-S
ab März 2008 zwingend vorgeschrieben ? wer muss umrüsten und geht's auch in Zukunft ohne? Handhabung bei Wechseleinsatz in mehreren Ballonen ? Ist teilweise Weiterverwendung alter Geräte möglich?
Ich würde mich sehr freuen, Sie in Bielefeld begrüßen zu dürfen.
Gerhart Berwanger