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Teilnahmebedingungen

§1 Anmeldung

Die Anmeldung zu Ausbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) der Schule muss schriftlich auf dem Anmeldeformular der Schule erfolgen. Der Teilnehmer ist bis wei Wochen nach Eingang bei der Schule an die Anmeldung gebunden und unbefristet, sobald sie schriftlich bestätigt ist. Die Bestätigung der Anmeldung wird für die Schule erst verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt ist und die mit der Bestätigung angeforderte Vorauszahlung bei der Schule eingegangen ist. Die Schule ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Annahme oder Bestätigung einer Anmeldung zu verweigern. 

§2 Abmeldung

Lehrgangsabmeldungen müssen schriftlich per Einschreiben erfolgen. Bei Abmeldung von einer gebuchten und bestätigten Ausbildung sind je nach Zeitpunkt und Grund der Abmeldung unterschiedliche Gebühren fällig. Näheres regelt die Gebührenordnung. 

§3 Absage von Lehrgänge durch die Schule

Die Schule ist berechtigt, jeden Lehrgang abzusagen unter voller Zurückzahlung der dafür bereits geleisteten Vorauszahlungen. Die zulässige Frist richtet sich nach den Absagegründen wie folgt:

··4·Wochen·-·Absage ohne Angabe von Gründen.
··7·Tage·-·Absage wegen voraussichtlich zu geringer Teilnehmerzahl.
··ohne·Frist·-·Absage wegen Erkrankung des Lehrpersonals.

Maßgebend für die Absagefrist ist der Poststempel des Schreibens, mit dem die Absage dem Teilnehmer mitgeteilt wird.
 

§4 Unterbrechung der Ausbildung

Die Schule ist berechtigt jederzeit die Ausbildung zu unterbrechen, wenn Zweifel an der Eignung des Teilnehmers zum Luftfahrzeugführer oder an der körperlichen Tauglichkeit bestehen. Die Schule ist nicht verpflichtet, diese Zweifel nachzuweisen. In diesem Falle kann die Schule eine Entscheidung der Luftfahrtbehörde herbeiführen und/oder die Vorlage eines neuen fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses verlangen. Der Ausbildungsvertrag ruht dann bis zur Entscheidung der Luftfahrtbehörde oder der Vorlage des neuen Tauglichkeitszeugnisses. 

§5 Zahlungsverkehr

Alle durch Anmeldebestätigung oder Rechnung angeforderten Vorauszahlungen oder Abschlusszahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Sie sind für die Schule kostenfrei in bar, durch Verrechnungsscheck durch Bankeinzugsermächtigung oder durch Überweisung auf ein Bank-Konto der Schule zu leisten. 

§6 Ausschluss von der Ausbildung

Die Schule ist berechtigt, jeden Lehrgangsteilnehmer von der weiteren Ausbildung auszuschließen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Die Gründe sind dem Lehrgangsteilnehmer zu nennen. Wichtige Gründe sind unter anderem:
  • Verlust der körperlichen Tauglichkeit.
  • Untersagung der weiteren Ausbildung durch die Luftfahrtbehörde.
  • Erhebliche Disziplinverstöße während des Ausbildungsbetriebes.
  • Unerreichbarkeit des Ausbildungsziels in angemessener Zeit wegen mangelnder Lernbereitschaft des Teilnehmers.
Der Teilnehmer ist in diesem Falle verpflichtet alle bereits fälligen Zahlungen für in Anspruch genommenen Leistungen der Schule zu leisten, die Schule ist verpflichtet erhaltene und noch nicht in Anspruch genommene Vorauszahlungen zurückzuzahlen. 

§7 Versicherung und Schadenshaftung

Alle Luftfahrzeuge und Fahrzeuge der Schule sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert.Gegenüber dem Flugschüler haftet die Schule im gesetzlichen Umfang. Bei Überlassung von Luft- und Straßenfahrzeugen an Flugschüler, zum Beispiel im Rahmen von Prüfungsfahrten, haftet der verantwortliche Flugschüler für Schäden am überlassenen Gerät, sofern nicht ein Bediensteter der Schule verantwortlicher Luftfahrzeugführer oder Fahrzeugführer ist. Für Sachschäden, die der Lehrgangsteilnehmer der Schule zufügt, haftet der Verursacher auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für alle Luftfahrzeuge der Schule besteht folgende Insassen-Unfall-Versicherung für Flugunfälle:
··Tod·-··20.000.000
··Invalidität·-··20.000.000
 

§8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Lehrgangsteilnehmern ist Bielefeld, sofern nicht gesetzlich ein anderer Gerichtsstand unabdingbar ist. 

§9 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Teilnahmebedingungen.  

§1 Anmeldung

Die Anmeldung zu Ausbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) der Schule muss schriftlich auf dem Anmeldeformular der Schule erfolgen. Der Teilnehmer ist bis wei Wochen nach Eingang bei der Schule an die Anmeldung gebunden und unbefristet, sobald sie schriftlich bestätigt ist. Die Bestätigung der Anmeldung wird für die Schule erst verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt ist und die mit der Bestätigung angeforderte Vorauszahlung bei der Schule eingegangen ist. Die Schule ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Annahme oder Bestätigung einer Anmeldung zu verweigern. 

§2 Abmeldung

Lehrgangsabmeldungen müssen schriftlich per Einschreiben erfolgen. Bei Abmeldung von einer gebuchten und bestätigten Ausbildung sind je nach Zeitpunkt und Grund der Abmeldung unterschiedliche Gebühren fällig. Näheres regelt die Gebührenordnung. 

§3 Absage von Lehrgänge durch die Schule

Die Schule ist berechtigt, jeden Lehrgang abzusagen unter voller Zurückzahlung der dafür bereits geleisteten Vorauszahlungen. Die zulässige Frist richtet sich nach den Absagegründen wie folgt:

··4·Wochen·-·Absage ohne Angabe von Gründen.
··7·Tage·-·Absage wegen voraussichtlich zu geringer Teilnehmerzahl.
··ohne·Frist·-·Absage wegen Erkrankung des Lehrpersonals.

Maßgebend für die Absagefrist ist der Poststempel des Schreibens, mit dem die Absage dem Teilnehmer mitgeteilt wird.
 

§4 Unterbrechung der Ausbildung

Die Schule ist berechtigt jederzeit die Ausbildung zu unterbrechen, wenn Zweifel an der Eignung des Teilnehmers zum Luftfahrzeugführer oder an der körperlichen Tauglichkeit bestehen. Die Schule ist nicht verpflichtet, diese Zweifel nachzuweisen. In diesem Falle kann die Schule eine Entscheidung der Luftfahrtbehörde herbeiführen und/oder die Vorlage eines neuen fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses verlangen. Der Ausbildungsvertrag ruht dann bis zur Entscheidung der Luftfahrtbehörde oder der Vorlage des neuen Tauglichkeitszeugnisses. 

§5 Zahlungsverkehr

Alle durch Anmeldebestätigung oder Rechnung angeforderten Vorauszahlungen oder Abschlusszahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Sie sind für die Schule kostenfrei in bar, durch Verrechnungsscheck durch Bankeinzugsermächtigung oder durch Überweisung auf ein Bank-Konto der Schule zu leisten. 

§6 Ausschluss von der Ausbildung

Die Schule ist berechtigt, jeden Lehrgangsteilnehmer von der weiteren Ausbildung auszuschließen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Die Gründe sind dem Lehrgangsteilnehmer zu nennen. Wichtige Gründe sind unter anderem:
  • Verlust der körperlichen Tauglichkeit.
  • Untersagung der weiteren Ausbildung durch die Luftfahrtbehörde.
  • Erhebliche Disziplinverstöße während des Ausbildungsbetriebes.
  • Unerreichbarkeit des Ausbildungsziels in angemessener Zeit wegen mangelnder Lernbereitschaft des Teilnehmers.
Der Teilnehmer ist in diesem Falle verpflichtet alle bereits fälligen Zahlungen für in Anspruch genommenen Leistungen der Schule zu leisten, die Schule ist verpflichtet erhaltene und noch nicht in Anspruch genommene Vorauszahlungen zurückzuzahlen. 

§7 Versicherung und Schadenshaftung

Alle Luftfahrzeuge und Fahrzeuge der Schule sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert.Gegenüber dem Flugschüler haftet die Schule im gesetzlichen Umfang. Bei Überlassung von Luft- und Straßenfahrzeugen an Flugschüler, zum Beispiel im Rahmen von Prüfungsfahrten, haftet der verantwortliche Flugschüler für Schäden am überlassenen Gerät, sofern nicht ein Bediensteter der Schule verantwortlicher Luftfahrzeugführer oder Fahrzeugführer ist. Für Sachschäden, die der Lehrgangsteilnehmer der Schule zufügt, haftet der Verursacher auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für alle Luftfahrzeuge der Schule besteht folgende Insassen-Unfall-Versicherung für Flugunfälle:
··Tod·-··20.000.000
··Invalidität·-··20.000.000
 

§8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Lehrgangsteilnehmern ist Bielefeld, sofern nicht gesetzlich ein anderer Gerichtsstand unabdingbar ist. 

§9 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Teilnahmebedingungen.  



Information & Buchung
Mo-Sa 9:oo - 18:oo