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Teilnahmevoraussetzungen

Der Gesetzgeber schreibt Mindestvoraussetzungen und die Beibringung einiger Unterlagen und Nachweise vor. Die Schule prüft die Voraussetzungen und muss jeden Schüler nach Beginn der Ausbildung an die Luftfahrtbehörde melden unter Beifügung der vom Schüler eingereichten Unterlagen. 
Unterlagen und Nachweise
  1. Flugtauglichkeitszeugnis
    Original (Gültigkeit je nach Alter 5 Jahre bis 1 Jahr). Dieses muss die Tauglichkeitsstufe 2 oder LAPL ausweisen. Es darf nur von einem von der Luftfahrtbehörde anerkannten Fliegerarzt  ausgestellt sein.
  2. Kopie des Personalausweises
    (Vorder- und Rückseite)
  3. Straffreiheitserklärung
    Für diese Eigen-Erklärung verwenden Sie bitte ein bei uns vorliegendes Formular. Es dürfen keine Strafverfahren anhängig sein und keine Vorstrafen vorliegen.
  4. Führungszeugnis
    Bei Beginn der Ausbildung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ein Führungszeugnis beantragen. Es ist im Unterschied zu den anderen Unterlagen nicht bei der Schule abzugeben, sondern wird von der ausstellenden Behörde direkt der Luftfahrtbehörde zugesandt. Beantragen Sie bitte die Belegart O oder P und geben Sie als Verwendungszweck an:

    Zum Erwerb einer Luftfahrerlizenz bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat Luftfahrt, Postfach 5907, 48128 Münster.

    Geben Sie uns bitte eine Kopie des Gebührenbelegs ab, zum Nachweis, dass das Führungszeugnis beantragt ist.
  5. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
    Den Punkte-Auszug beantragen Sie bitte rechtzeitig beim Kraftfahrt-Bundesamt, Förde 16, 24944 Flensburg (siehe Service-Links).
  6. Zustimmungserklärung
    Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Eltern) bei Minderjährigen, hierzu genügt die Unterschrift z.B. des Vaters auf unserem Anmeldeformular.
  7. Sofortmaßnahmen am Unfallort
    Ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer solchen Unterweisung (z. B. beim Deutschen Roten Kreuz, beim Malteser-Hilfsdienst, bei der Johanniter-Unfallhilfe, beim Arbeiter-Samariterbund). Die Vorlage des Kfz-Führerscheins genügt nicht. Höherwertige Nachweise z.B. aus Studium oder Beruf reichen natürlich aus. Erkundigen sie sich nach einem Unterweisungstermin an Ihrem Heimatort.
  8. Flugfunkzeugnis
    Falls vorhanden, bitte eine Kopie einreichen und das Original vorlegen.
 Die Punkte 1 bis 6 sind zu Beginn der Ausbildung und vor Teilnahme am Theorielehrgang beizubringen, 7 und 8 können bis zur praktischen Prüfung nachgereicht werden. Für Inhaber einer anderen gültigen Lizenz genügt die Einreichung einer Kopie der Lizenz und des Tauglichkeitszeugnisses.
Der Gesetzgeber schreibt Mindestvoraussetzungen und die Beibringung einiger Unterlagen und Nachweise vor. Die Schule prüft die Voraussetzungen und muss jeden Schüler nach Beginn der Ausbildung an die Luftfahrtbehörde melden unter Beifügung der vom Schüler eingereichten Unterlagen. 
Unterlagen und Nachweise
  1. Flugtauglichkeitszeugnis
    Original (Gültigkeit je nach Alter 5 Jahre bis 1 Jahr). Dieses muss die Tauglichkeitsstufe 2 oder LAPL ausweisen. Es darf nur von einem von der Luftfahrtbehörde anerkannten Fliegerarzt  ausgestellt sein.
  2. Kopie des Personalausweises
    (Vorder- und Rückseite)
  3. Straffreiheitserklärung
    Für diese Eigen-Erklärung verwenden Sie bitte ein bei uns vorliegendes Formular. Es dürfen keine Strafverfahren anhängig sein und keine Vorstrafen vorliegen.
  4. Führungszeugnis
    Bei Beginn der Ausbildung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ein Führungszeugnis beantragen. Es ist im Unterschied zu den anderen Unterlagen nicht bei der Schule abzugeben, sondern wird von der ausstellenden Behörde direkt der Luftfahrtbehörde zugesandt. Beantragen Sie bitte die Belegart O oder P und geben Sie als Verwendungszweck an:

    Zum Erwerb einer Luftfahrerlizenz bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat Luftfahrt, Postfach 5907, 48128 Münster.

    Geben Sie uns bitte eine Kopie des Gebührenbelegs ab, zum Nachweis, dass das Führungszeugnis beantragt ist.
  5. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
    Den Punkte-Auszug beantragen Sie bitte rechtzeitig beim Kraftfahrt-Bundesamt, Förde 16, 24944 Flensburg (siehe Service-Links).
  6. Zustimmungserklärung
    Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Eltern) bei Minderjährigen, hierzu genügt die Unterschrift z.B. des Vaters auf unserem Anmeldeformular.
  7. Sofortmaßnahmen am Unfallort
    Ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer solchen Unterweisung (z. B. beim Deutschen Roten Kreuz, beim Malteser-Hilfsdienst, bei der Johanniter-Unfallhilfe, beim Arbeiter-Samariterbund). Die Vorlage des Kfz-Führerscheins genügt nicht. Höherwertige Nachweise z.B. aus Studium oder Beruf reichen natürlich aus. Erkundigen sie sich nach einem Unterweisungstermin an Ihrem Heimatort.
  8. Flugfunkzeugnis
    Falls vorhanden, bitte eine Kopie einreichen und das Original vorlegen.
 Die Punkte 1 bis 6 sind zu Beginn der Ausbildung und vor Teilnahme am Theorielehrgang beizubringen, 7 und 8 können bis zur praktischen Prüfung nachgereicht werden. Für Inhaber einer anderen gültigen Lizenz genügt die Einreichung einer Kopie der Lizenz und des Tauglichkeitszeugnisses.



Information & Buchung
Mo-Sa 9:oo - 18:oo